Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Annaburg

§ 1 Allgemeines

Die Stadtbibliothek ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Annaburg.
Jedermann ist im Rahmen der Benutzungsordnung berechtigt die Stadtbibliothek auf öffentlich-rechtlicher Grundlage zu nutzen.
Die Ausleihe ist kostenlos. Entgelte für besondere Leistungen sowie Versäumnisentgelte werden nach der jeweils gültigen Gebührenordnung erhoben.
Die Bibliothek hat festgelegte Öffnungszeiten. Sie werden durch Aushang bekannt gemacht.

§ 2 Anmeldung

Für die Benutzung der Bibliothek und die Ausleihe von Medien wird gegen Vorlage des Personalausweises ein Benutzerausweis kostenfrei ausgestellt. Dieser Ausweis ist nicht übertragbar.
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr müssen die schriftliche Erklärung der Erziehungsberechtigten vorlegen, nach der diese mit der Anmeldung einverstanden sind und die Haftung übernehmen.
Mit der Anmeldung erkennen die Benutzer bzw. ihre gesetzlichen Vertreter die Benutzungsordnung an.
Der Verlust des Benutzerausweises ist der Bibliothek unverzüglich anzuzeigen. Wohnungswechsel und Namensänderung sind unter Vorlage des Personalausweises umgehend mitzuteilen.
Der Benutzerausweis ist zurückzugeben, wenn die Bibliothek es verlangt oder die Voraussetzungen für die Benutzung nicht mehr gegeben sind.

§ 3 Ausleihe, Verlängerung, Vorbestellung

Die Leihfrist für Bücher beträgt vier Wochen, für alle anderen Medien zwei Wochen.
Entliehene Medien dürfen an Dritte nicht weiterverliehen werden.
Die Leihfrist kann vor Ablauf auf Antrag verlängert werden, wenn keine anderwärtige Vorbestellung vorliegt.
Die Leihfristverlängerung kann auch schriftlich oder fernmündlich unter Angabe von Name und Fälligkeitstermin beantragt werden.
Ausgeliehene Medien können vorbestellt werden.
Im Auftrag des Benutzers beschafft die Bibliothek nach den dafür geltenden Bestimmungen (Leihverkehrsordnung) Literatur über den Leihverkehr aus anderen Bibliotheken. Für deren Nutzung gelten zusätzlich die Bestimmungen der entsendenden Bibliothek. Auswärtiger Leihverkehr ist kostenpflichtig.

§ 4 Behandlung der entliehenen Medien

Alle Medien sind im Interesse der Allgemeinheit sorgfältig zu behandeln und vor Beschädigungen und sonstigen Veränderungen zu schützen. Vorhandene Schäden sind ebenso wie das Fehlen von Bestandteilen unverzüglich anzuzeigen. Der Benutzer hat dafür zu sorgen, dass die Medien nicht missbräuchlich benutzt werden.
Der Verlust entliehener Medien ist der Bibliothek unverzüglich anzuzeigen. Für jede Beschädigung und jeden Verlust ist der Benutzer in vollem Umfang schadenersatzpflichtig. Bei Verlust von Medien ist Schadensersatz in Höhe des gegenwärtigen Neuanschaffungspreises zu leisten. Für die Einarbeitung eines Ersatzexemplars wird eine Gebühr erhoben. Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben oder beheben zu lassen. Für verunreinigte, beschädigte oder verlorene Medien haftet unabhängig vom eigenen Verschulden der Benutzer, auf dessen Bibliotheksausweis entliehen wurde.
Für Schäden, die durch den Missbrauch des Bibliotheksausweises entstehen, haftet der eingetragene Benutzer bzw. dessen gesetzlicher Vertreter. Dies gilt auch für den Verlust des Bibliotheksausweises, es sei denn, der rechtmäßige Ausweisinhaber hat den Verlust unverzüglich angezeigt.
Der Benutzer hat die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts zu beachten. Bei Verletzung des Urheberrechts haftet der Benutzer.

§ 5 Leihfristüberschreitung

Bei Überschreitung der Leihfrist um mehr als eine Woche werden Versäumnisentgelte erhoben.
Die Entgelte werden jeweils mit Beginn der zweiten, dritten und vierten Woche nach Überschreiten der Leihfrist fällig.
Die Einziehung der Versäumnisentgelte, Ersatzleistungen sowie der Medien, zu deren Rückgabe vergeblich aufgefordert worden ist, erfolgt durch Boten oder im Verwaltungsvollstreckungsverfahren.

§ 6 Verhalten in den Bibliotheksräumen

Taschen, Mappen u.ä. dürfen nicht in die Regalreihen mitgenommen werden.
Rauchen und laute Unterhaltung sind nicht gestattet. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist nicht erlaubt.
Tiere dürfen von den Benutzern nicht mit in die Bibliothek genommen werden.
Im übrigen ist den Weisungen des Bibliothekspersonals Folge zu leisten.
Benutzer, die wiederholt oder in grober Weise gegen die Benutzungsordnung verstoßen, können ganz oder zeitweise von der Benutzung der Bibliothek ausgeschlossen werden.

§ 7 Inkrafttreten

Beschlossen vom Stadtrat am 17.10.2001, treten die Benutzungsordnung und Anlagen mit Wirkung vom 01.01.2002 in Kraft. Gleichzeit wird die Benutzungsordnung vom 01.07.1992 außer Kraft gesetzt.

Vorsitzender des Stadtrats | Bürgermeister

Anlage 1 zur Benutzungsordnung – Internetzugang

§ 1 Allgemeines

Die Art der Informationsträger erweitert sich ständig. Am gravierendsten verändert sich das Internet mit all seinen Teilbereichen der Medienlandschaft. Zur Orientierung, zum Vertrautmachen oder um die Neugier zu befriedigen bietet die Bibliothek Annaburg ihren Lesern die Möglichkeit, diese neue „Welt“ kennen zu lernen.
Die Internetordnung ergänzt die Benutzungsordnung.

§ 2 Nutzungsberechtigung

Voraussetzung für die Nutzung ist ein gültiger Benutzerausweis. Für Kinder und Jugendliche (unter 16 Jahren) ist eine schriftliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
Für interessierte Vereine oder gemeinnützige Einrichtungen aus der Verwaltungsgemeinschaft ist es möglich, eine Erläuterung der Möglichkeiten durch einen Bibliotheksmitarbeiter zu nutzen.

§ 3 Nutzungsregeln

Die Nutzung ist kostenlos.
An den Arbeitsstationen kann mit der installierten Software gearbeitet werden. Mitgebrachte oder aus Online-Diensten heruntergeladene Software darf auf den Rechnern weder installiert noch ausgeführt werden.
Es dürfen keine Einstellungsveränderungen oder Manipulationen an den Computern vorgenommen werden. Sollten derartige Handlungen festgestellt werden hat das für den Verursacher eventuelle Schadensersatzansprüche zur Folge. Je nach Sachlage kann ein Ausschluss von der Bibliotheks- und Internetnutzung erfolgen.
Es sind alle Dienste nutzbar, die das Internet bietet. Für die Sicherheit der persönlichen Daten ist der Nutzer selbst zuständig.
Es ist erlaubt, heruntergeladene Dateien auf eigene Disketten zu speichern. Das Ausdrucken von Daten auf dem angeschlossenen Drucker ist kostenpflichtig. (6) Pro Person und Tag ist die Nutzungsdauer auf eine Stunde beschränkt. In Sonderfällen können mit dem Bibliothekspersonal andere Vereinbarungen getroffen werden. Es besteht die Möglichkeit, sich den Zugang reservieren zu lassen.

§ 4 Verantwortlichkeit

Die Bibliothek Annaburg kann keine Verantwortung für die Qualität, Inhalte, Richtigkeit und Verfügbarkeit von Informationen im Internet übernehmen.
Da die Online-Dienste im Internet auf dem partnerschaftlichen Umgang miteinander basieren, wird von den Lesern erwartet, dass Sie keine Texte oder Bilder aufrufen, abspeichern und versenden, die illegal oder beleidigend sind. Bei Missachtung kann ein Ausschluss von der Internet- oder Bibliotheksbenutzung vorgenommen werden. Personen, die gegen die einschlägigen Regelungen (u.a. Strafgesetzbuch, Jugendgesetz, Datenschutzgesetz) oder gegen den moralischen Kontext der Gesellschaft verstoßen bzw. die Online-Dienste zu kommerziellen Zwecken nutzen, können von der Benutzung ausgeschlossen werden.
Die Bibliothek haftet nicht für Schäden, die dem Leser durch die Nutzung der Online-Dienste, z.B. die Offenlegung seiner persönlichen Daten, entstehen.

Anlage 2 zur Benutzungsordnung – Gebührenordnung

Die Benutzung der Bibliothek ist unentgeltlich.
Versäumnisentgelte je Medieneinheit und je angefangener

  1. Woche 0,50 €
  2. Woche 0,75 €
  3. Woche 1,00 €

Abholen von Medieneinheiten durch einen von der Stadt bestellten Boten 2,50 €
Vermittlung einer Medieneinheit aus einer auswärtigen Bibliothek 1,00
Sonstige Kosten und Gebühren, die für den auswärtigen Leihverkehr von der gebenden Institution erhoben werden, sind von dem Benutzer zu tragen.
Ausstellung eines Ersatzbenutzerausweises bei Verlust oder Beschädigung für
Erwachsene 1,00 €
für Kinder 0,50 €
Pauschale Bearbeitungsgebühr bei Ersatzbeschaffung von beschädigten oder verlorenen Medien 3,00 €
Fotokopien je Blatt 0,15 €
Ausdrucke bei Internetnutzung je Seite 0,50 €